Liebe E-Bike-Fahrer aufgepasst: Ab dem 1. April 2022 gilt für alle E-Bike-Fahrerinnen und E-Bike-Fahrer: Licht an! Auch tagsüber, so wie es seit 2014 auch für Autofahrer gilt. Dabei gibt es auch keine Ausnahmen für sportliche E-MTB’s, E-Gravel oder E-Rennräder. Dadurch soll die Sichtbarkeit im Verkehr erhöht und Unfälle vermieden werden.
Informieren Sie sich deshalb jetzt und finden Sie das passende Licht für Ihr E-Bike.
Was beinhaltet das neue Fahrradlicht-Gesetz?
Wir haben hier das Wichtigste für Sie direkt zusammengefasst:
- Das Licht muss auf 100 Meter sichtbar sein und es gibt keine Vorschrift zur Lichtstärke
- Das Vorderlicht muss am Tag auch bei guter Sicht immer eingeschalten sein
- Das Rücklicht muss immer montiert und bei schlechter Sicht eingeschalten sein
- Das Vorderlicht darf nicht blinken und nicht blenden
- Jegliche Art von Beleuchtung, auch eine nicht festinstallierte, ist erlaubt
Bei uns finden Sie verschiedenste Beleuchtungen bereits ab CHF 14.90 oder auch welche mit USB-Steckern ab CHF 49.90. Ob sportlich oder elegant finden Sie bei uns genau das passende Licht für Ihr E-Bike.
Wir beraten Sie gerne in unserem Geschäft zu den verschiedenen Beleuchtungen und Sicherheit beim E-Bike.
Hier finden Sie unsere Öffnungszeiten.
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